Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1) Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen der Mini-Fahrschule GmbH im Bereich der Fahrausbildung, insbesondere Fahrstunden und theoretische Vorbereitungskurse für die Führerprüfung in der Schweiz.

2) Anmeldung und Vertragsabschluss

Die AGB treten mit der Anmeldung zu den jeweiligen Dienstleistungen in Kraft und gelten für die Dauer der Vertragsbeziehung. Die Anmeldung zu Fahrstunden oder Theorielektionen erfolgt mündlich, schriftlich oder online und ist verbindlich. Mit der Anmeldung akzeptiert die Kundin / der Kunde diese AGB. Sie enden automatisch mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen, sofern keine weiterführenden Verpflichtungen bestehen. Die Mini-Fahrschule GmbH verpflichtet sich, den Fahrschülerinnen und Fahrschülern eine qualitativ einwandfreie und vorschriftsgemässe Ausbildung zu gewährleisten, die den Vorgaben des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung zum Strassenverkehr entspricht.

3) Ausweis und Voraussetzungen

Teilnehmende müssen im Besitz eines gültigen Lernfahrausweises sein, bevor praktische Fahrstunden gebucht werden können. Für Theoriekurse ist kein Lernfahrausweis erforderlich. Der gültige Lern- oder Führerausweis muss zu jeder Fahrstunde im Original mitgebracht und vor Beginn der Lektion vorgezeigt werden. Ohne gültigen Ausweis wird die Fahrstunde kostenpflichtig storniert. Zudem ist eine Brille oder Kontaktlinsen erforderlich, falls der Eintrag „01“ im Lern- oder Führerausweis vermerkt ist.

Für Theoriekurse ist kein Lernfahrausweis erforderlich.

4) Lektion, Preise und Zahlungsbedingungen

Eine Lektion dauert 45 Minuten. Eine Doppellektion umfasst 90 Minuten. Jede Lektion setzt sich aus Begrüssung, Orientierung, Instruktionen, Praxisübungen und Abschlussbesprechung zusammen.

Die aktuellen Preise für Fahrstunden und Theoriekurse sind auf der Website oder in den Räumlichkeiten der Fahrschule ersichtlich. Theoriekurse finden gemäss auf der Website veröffentlichtem Kursplan statt.

Die Preise für die Dienstleistungen der Mini-Fahrschule GmbH sind auf der Webseite einsehbar. Die Fahrschule behält sich das Recht vor, die Preise anzupassen. Massgeblich sind stets die auf der Webseite veröffentlichten aktuellen Preise. Lektionen sind im Voraus entweder in bar oder per Einzahlungsschein zu bezahlen. Vorab bezahlte, aber nicht genutzte Lektionen werden dem Fahrschüler/der Fahrschülerin zurückerstattet.

Sollten gegen Ende der Ausbildung noch offene Beträge bestehen, müssen diese spätestens am Prüfungstag beglichen werden. Andernfalls behält sich die Mini-Fahrschule GmbH das Recht vor, die Prüfungsbegleitung zu verweigern. Sämtliche dadurch entstehenden Kosten trägt der Fahrschüler/die Fahrschülerin.

Die Bezahlung erfolgt im Voraus, spätestens jedoch am Tag der Leistungserbringung (Barzahlung, Twint, Überweisung oder nach Vereinbarung). Paketangebote sind im Voraus zu begleichen. Nicht bezogene Lektionen aus Paketangeboten werden nicht rückerstattet, ausser bei begründeten Fällen (z.B. Krankheit mit Arztzeugnis).

5) Abmeldung und Verspätungen

Fahrstunden:

  • Abmeldungen müssen mindestens 24 Stunden vor dem Termin erfolgen.
  • Bei späterer Abmeldung oder Nichterscheinen wird die Lektion voll verrechnet.

Theorielektionen:

  • Bei Abmeldung weniger als 24 Stunden vor Kursbeginn oder Nichterscheinen wird der volle Kursbetrag fällig.
  • Versäumte Kursteile können nur nachgeholt werden, wenn freie Plätze verfügbar sind.

Im Krankheitsfall muss ein schriftliches Arztzeugnis vorgelegt werden. Ist dies der Fall, werden Fahrstunden oder Theorielektionen auch bei einer Abmeldung von weniger als 24 Stunden im voraus nicht in Rechnung gestellt. Fällt die Fahrlehrerin aus, kann die Schulleitung einen Fahrlehrerwechsel vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen. Sie kann aber die Fahrstunde oder Theorielektion absagen und bemüht sich zeitgerecht einen Ersatztermin anzubieten

6) Bussen

Bussen, welche während einer Fahrlektion aufgrund des Verhaltens der Fahrschülerin oder des Fahrschülers ausgesprochen werden (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Missachten von Verkehrszeichen usw.), gehen zu deren bzw. dessen Lasten.
Die Fahrschule haftet nicht für solche Verfehlungen, sofern sie nicht auf eine fehlerhafte Anweisung der Fahrlehrperson zurückzuführen sind.

Die Fahrlehrerin der Mini-Fahrschule GmbH wird, in kritischen Situationen, einschliesslich Gesetzesübertretungen, rechtzeitig versuchen einzugreifen.

7) Pflichten der Teilnehmenden

Der Fahrschüler/die Fahrschülerin verpflichtet sich, die gesetzlichen Vorschriften für das Führen eines Fahrzeugs einzuhalten. Besteht der Verdacht auf Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss oder Übermüdung, behält sich die Mini-Fahrschule GmbH das Recht vor, die Fahrlektion zu verweigern oder abzubrechen. In diesem Fall wird die Lektion vollumfänglich in Rechnung gestellt.

8) Einmalige Administrationsgebühr

Die einmalige Administrationspauschale von CHF 100.– ist ab der dritten Lektion obligatorisch. Falls eine Schnupperlektion vereinbart wurde, ist die einmalige Administrationspauschale nicht fällig. Eine eigene Haftpflicht- und Unfallversicherung sind Sache des Fahrschülers/der Fahrschülerin.

9) Versicherung und Haftung

Versicherungsschutz: Alle Fahrschulfahrzeuge sind haftpflicht- und vollkaskoversichert. Ein allfälliger Selbstbehalt oder Bonusverlust kann bei grobfahrlässigem Verhalten der Fahrschülerin / des Fahrschülers zu deren Lasten gehen.

Eigenes Risiko: Die Teilnahme an Fahrlektionen und Theoriekursen erfolgt auf eigenes Risiko. Für Unfälle, Diebstahl, Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände übernimmt die Fahrschule keine Haftung.

Haftungsausschluss: Die Fahrschule und ihre Mitarbeitenden haften nicht für direkte oder indirekte Schäden, die aus der Teilnahme an Fahrstunden oder Theoriekursen entstehen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grobfahrlässig durch die Fahrschule verursacht.

Ausschluss bei Fahrunfähigkeit: Erscheint eine Person alkoholisiert, unter Drogen-/Medikamenteneinfluss oder offensichtlich fahruntauglich zur Fahrstunde, wird diese Lektion verrechnet, und es besteht kein Anspruch auf Ersatz. Die Fahrschule lehnt jegliche Haftung für daraus entstehende Schäden ab.

Fahrlässigkeit während der Fahrlektion: Bei grobfahrlässigem Verhalten, das zu einem Unfall oder Schaden am Fahrschulfahrzeug führt, behält sich die Fahrschule vor, der verursachenden Person den Selbstbehalt oder entstandene Kosten ganz oder teilweise weiterzuverrechnen.

10) Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschliesslich für interne Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, ausser zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten sowie im Rahmen unserer Datenschutzerklärung.

11) Änderungen der AGB

Die Fahrschule behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Die jeweils aktuelle Version ist auf der Website einsehbar und gilt ab Publikation.

12) Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.


Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

13) Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages unwirksam oder unvollständig sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. In diesen Fällen wird die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine zulässige wirksame Regelung ersetzt, die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Ansicht am nächsten kommt.

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